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Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 1, doc. 146
volume linkBern 1990
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E2#1000/44#1494* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 2(-)1000/44 249 | |
Titolo dossier | Verschiedenes (1848–1895) | |
Riferimento archivio | C.321.10.22 |
dodis.ch/41145 Le Consul de Suisse à Turin, C. Mur s et, au Chef du Département du Commerce et des Péages, F. Frey-Hérosé1
Mit Ihrem schäzbaren Schreiben v. 1. crt.2 beauftragen Sie mich, dahin zu wirken, auf dass die sardinische Regierung die unterm 22. May3 an Frankreich auf verschiedenen Artikeln und Producten gemachten Zoll-Erleichterungen nun auch auf die Schweiz ausdehnen möge und ertheilten mir zu diesem Ende die Nota der verschiedenen Gegenstände, worauf Sie ebenfalls zu reflektiren geneigt sind.
Um so viel wie möglich ehestens zu gewünschtem Ziel zu gelangen, wendete mich sogleich directe an den Finanz-Minister in privatim, um seine Dispositionen zu ergründen und womöglich auf administrativem Wege die zu wünschenden Begünstigungen zu erhalten und zwar gestüzt auf den Art. 54 des bestehenden Handelsvertrages zwischen der Schweiz und Sardinien.
Das Resultat jener Unterredung war folgendes:
Der Finanz-Minister gab mir die besten Versicherungen, den von Seite der Eidgenossenschaft deswegen zu machenden Vorschlägen zu jeder Zeit ganz bereitwilligst entgegen zu kommen, allein es könne auf administrativem Wege nicht gemacht werden, sondern der zu machende Anhang des bestehenden Handelsvertrages müsse sowohl von beiden Kammern sanctionirt und dann durch ein Gesez promulgirt werden.
Beide Kammern werden erster Tagen zwar prorogirt werden, dies hindere aber nicht, bis nächsten Herbst irgend einen Vertrag zu Stande zu bringen. Um aber die gleichen Vergünstigungen wie Frankreich zu erhalten, sei es nothwendig, dass hiesiger Regierung von Seite der Eidgenossenschaft ebenfalls einige Gegen- Entschädigungen gemacht oder offerirt werden, welche man s. Z. auch gerne kennen wollte. Frankreich hat hiesiger Regierung ziemliche Begünstigungen eingeräumt, und werde die Eidgenossenschaft – so sagt erwähnter Minister – es nicht unbillig finden, wenn hiesige Regierung dagegen auch einige frische Begünstigungen in Anspruch nehme. Besagter Art. 5 des Handelsvertrages sei ganz richtig aufgefasst, allein es sei natürlicherweise eingestanden, dass jede frische Begünstigungen, so einem fremden Staate eingeräumt werden, von demselben wieder compensât sein müssten.
Ich liess mich demnach mit H. Finanzminister nicht weiter darüber ein, sondern beschränkte mich, jene Mittheilungen nachrichtlich anzunehmen, mir vorbehaltend, Ihnen darüber zu berichten, und fernere Instruktionen abzuwarten. Ich that es um desto eher, da ich gleich bei meiner Ankunft hörte, dass ein frisches Gesez den Kammern vorliege, welches verschiedene fremde Artikel im Zoll neuerdings reduzirt, wie Sie aus einliegenden Tabellen5 entnehmen werden, und gerade ist es auch die Seide in allen Theilen, welche ganz frei gegeben und folglich die schweizerischen Produzenten mit Ende diess sogleich Gebrauch machen können.
Jenes Gesez ist bereits in der Deputirten-Kammer gutgeheissen, und übermorgen soll der Senat selbiges auch berathen; und es ist keinem Zweifel unterworfen, dass derselbe es nicht auch gutheissen werde.
Die übrigen Artikel, so Sie noch interessiren möchten, wie
Lamm, Gizi und Felle
Wein und Essig
Brandtwein und Absinthin Flaschen und Fässern
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wovon indessen wenig aus der Schweiz bezogen wird, dürften vielleicht nun nicht mehr Interesse genug darbieten, um einen Vertrag deswegen herstellen zu lassen und Sardinien frische Conzessionen zu offeriren. Dies können Sie nun am besten beurtheilen, und bin also hierüber Ihre ferneren Instruktionen gewärtigend, um dann darnach handeln zu können.6